Schauer analysiert das Spannungsfeld zwischen Asset Protection und Gläubigerschutz im Privatstiftungsrecht und plädiert für die Anerkennung des "umgekehrten Haftungsdurchgriffs" in Österreich. Unter Bezugnahme auf die liechtensteinische Rechtslage argumentiert der Autor, dass als ultima ratio das Stiftungsvermögen bei rechtsmissbräuchlicher Verwendung der Rechtsform für Verbindlichkeiten des Stifters haften sollte.

