Der Beitrag zieht zehn Jahre nach der Erbrechtsreform eine Zwischenbilanz zum Spannungsverhältnis zwischen Privatstiftung und Pflichtteilsrecht und analysiert die Voraussetzungen für die Hinzurechnung von Vermögenswidmungen und Begünstigtenstellungen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der aktuellen OGH-Judikatur zum "Vermögensopfer" bei vorbehaltenen Stifterrechten sowie auf ungeklärten Bewertungsfragen.

