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VwGH: (Abgaben-)Haftung für Prokuristen nach Insolvenz

RechtsprechungSteuerrechtBearbeiter: Daniel VarroRdFU 2025/52 Heft 2 v. 22.9.2025

BAO: § 9 , § 80

Ein Prokurist kann als gewillkürter Vertreter iSd § 83 BAO grundsätzlich für Abgabenschulden der von ihm vertretenen Gesellschaft gem § 9 Abs 1 BAO zur Haftung herangezogen werden. Die Haftung nach § 9 Abs 1 BAO erfasst die in den §§ 80 ff bezeichneten Vertreter und ist nicht auf die in § 80 BAO genannten gesetzlichen Vertreter beschränkt.

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