KSchG: § 6 Abs 2 Z 4
ABGB: § 879 Abs 3
Der VfGH hat in seinem Wertsicherungsklausel-Erkenntnis ua ausgesprochen, dass § 6 Abs 2 Z 4 KSchG , der die Zulässigkeit von Vereinbarungen einer Preisänderungsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Vertragsformblättern beschränkt, nicht verfassungswidrig sei. Auch unter der - mittlerweile im Urteil des OGH vom 30. 7. 2025, 10 Ob 15/25s , nicht geteilten - Annahme, dass diese Vorschrift auf langfristige Bestandverhältnisse anzuwenden sei, sei darin weder ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Eigentums- und Erwerbsfreiheit des Vermieters noch ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz zu erblicken.

