GmbHG: § 16 , § 22
AktG: § 118
Gegenstand des Informationsrechtes in einer GmbH sind Angelegenheiten der Gesellschaft sowie alle rechtlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse innerhalb der Gesellschaft und gegenüber Dritten. Daher können auch Angelegenheiten von Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist (verbundene Unternehmen), der Informationspflicht unterliegen.

