Seit über einem Jahrhundert wird die Einführung eines Registers für Sicherheiten an beweglichen Sachen gefordert; das aktuelle Regierungsprogramm sieht endlich seine Einführung vor. Dieser Beitrag untersucht den Reformbedarf, lässt die Vorarbeit samt Gesetzesentwurf Revue passieren, diskutiert die Ordnungsfragen und zeigt, dass der Gesetzgeber guten Gewissens in die Umsetzung schreiten kann.

