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Verdacht auf anzeigepflichtige Erkrankung: Welche arbeitsrechtlichen Auswirkungen hat das behördliche Tätigkeitsverbot auf das Dienstverhältnis?

Aus dem Alltag des PersonalchefsMag. Jessica Ghahramani-Hofer/Mag. Lisa BaumgartnerPVP 2019/25PVP 2019, 101 Heft 4 v. 25.4.2019

Personen, die Träger von Krankheitskeimen einer anzeigepflichtigen Krankheit sind, kann die Bezirksverwaltungsbehörde verbieten, weiterzuarbeiten, und zwar auch dann, wenn noch keine "richtige" Erkrankung vorliegt, dh die Krankheit noch nicht ausgebrochen ist.

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