vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 14 AVRAG - die unbekannteste aller Teilzeitbestimmungen?

Der brennende Rechtsfall des MonatsRAA Mag. Markus LöscherPVP 2019/24PVP 2019, 94 Heft 4 v. 25.4.2019

Ein Dienstgeber schließt mit einer Dienstnehmerin im Anschluss an ihre Karenz eine unbefristete Teilzeitvereinbarung iHv 16 Wochenstunden ab.

Auch nachdem das 7. Lebensjahr vollendet wurde bzw nach Schuleintritt des Kindes läuft die Teilzeit unverändert weiter, ohne dass Gespräche geführt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte