Ein Dienstgeber schließt mit einer Dienstnehmerin im Anschluss an ihre Karenz eine unbefristete Teilzeitvereinbarung iHv 16 Wochenstunden ab.
Auch nachdem das 7. Lebensjahr vollendet wurde bzw nach Schuleintritt des Kindes läuft die Teilzeit unverändert weiter, ohne dass Gespräche geführt werden.