Wenn ein Dienstgeber seinem Dienstnehmer einen Fahrtkostenersatz für die Fahrt Wohnung ➜ Arbeitsstätte bezahlt, dann ist dieser zwar lohnsteuerpflichtig, aber sowohl in der Sozialversicherung als auch bei der betrieblichen Vorsorge in der Höhe des öffentlichen Verkehrsmittels befreit.
Dieser Artikel untersucht mehrere in der Praxis anzutreffende Anwendungsfälle und gibt Antworten auf die spannenden Fragen,