vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Altersteilzeit: mit oder ohne 20%-Regel?

Themen-SpecialChristian ArtnerPVP 2017/37PVP 2017, 115 Heft 4 v. 26.4.2017

Die abgabenrechtliche Konsequenz des heftig diskutierten VwGH-Erkenntnisses (VwGH 21. 9. 2016, 2013/13/0102) ist, dass die vom Dienstgeber bei einer Altersteilzeitvereinbarung übernommenen Dienstnehmeranteile zur Sozialversicherung von der Gehaltslücke (= "Differenzbeitragsgrundlage"*) einen lohnnebenkostenerhöhenden lohnwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte