Auf diese höchstgerichtliche Klärung hat die Praxis lange gewartet. Endlich hat der Oberste Gerichtshof die folgende wichtige Grundsatzfrage erstmals beantwortet: Wie sind Sonderzahlungen bei unterjährigen Arbeitszeitänderungen zu berechnen, wenn der Kollektivvertrag für diesen Fall keine ausdrückliche Regelung enthält?
Verwendete Abkürzungen in diesem Beitrag: