Grundsätzlich ist pro Woche ein Überstundenkontingent von 5 Stunden möglich. Dazu kommt ein Jahresüberstundenkontingent im Ausmaß von weiteren 60 Überstunden. Diese können auf das ganze Jahr verteilt werden.
Grundsätzlich ist pro Woche ein Überstundenkontingent von 5 Stunden möglich. Dazu kommt ein Jahresüberstundenkontingent im Ausmaß von weiteren 60 Überstunden. Diese können auf das ganze Jahr verteilt werden.