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Wohnsitz und Tätigkeit in Österreich und dennoch gilt deutsches Kündigungsrecht?

Internationale PersonalverrechnungDr. Angelika Pallwein-Prettner/Mag. Horst LukanecPVP 2015/35PVP 2015, 127 Heft 5 v. 26.5.2015

Bei Arbeitsverträgen mit Auslandsbezug ist stets zu klären, welches Arbeitsrecht konkret anzuwenden ist. Die Vertragsparteien können das anwendbare Recht bei Arbeitsverträgen frei wählen (Art 3 Abs 1 Rom-I-Verordnung [VO (EG) 593/2008 ]) − gewisse Einschränkungen müssen hiebei beachtet werden.

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