Diese in unregelmäßigen Abständen erscheinende Rubrik vermittelt Ihnen Sicherheit, wenn Sie bei Ihrer Praxisarbeit von den 3 S (Sind Sie sicher?) gequält werden.
Ob unregelmäßig ausbezahlte Baustellenprämien bzw die "Formel 7"-Prämienteilbeträge als laufender Bezug oder als Sonderzahlung abzurechnen sind, beurteile ich anhand von 2 Praxisfällen in diesem Beitrag.