Bei Auslandseinsätzen gibt es eine bunte Vielfalt an Besteuerungsvarianten:
Fällt der Auslandseinsatz unter die begünstigte Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG oder nicht? Besteht Steuerpflicht im Ausland und wenn ja, wie wird die Doppelbesteuerung vermieden?