Eine Arbeitnehmerin mit Anspruch bspw auf eine von Jahresumsatzzielen abhängige Leistungsprämie ist durch ein Beschäftigungsverbot nach MSchG daran gehindert, während eines Teiles des (Kalender- oder Geschäfts-)Jahres zu arbeiten.
Diese Situation wirft in der Praxis regelmäßig die folgenden Fragen auf: