Der Chefredakteur dieser Zeitschrift fordert spaßhalber in seinen Vorträgen, dass aufgrund der gegenwärtigen Prüfpraxis freie Dienstnehmer auf die "rote Liste gefährderter Arten" ("Artenschutzliste") zu setzen sind. Doch es geschehen noch Zeichen und Wunder - soeben wurde ein freier Dienstnehmer gesichtet, der als Hausbetreuer tätig ist und vom VwGH im überwiegenden Teil seiner Begründung bestätigt erhielt, ein freier Dienstnehmer zu sein.