Beim Abschluss des Dienstvertrages versprach der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer noch über eine Pensionsregelung zu verhandeln. Jahre später kommt es dann zu einer Einigung über die Höhe der Auszahlung. Wie ist diese Zahlung abzurechnen? Liegt eine Nachzahlung vor oder kann der Arbeitgeber die Zahlung als Vergleich abrechnen? Auf diese Fragen hatte der UFS eine Antwort zu finden.