Kurzboeck informiertPVP 2010/36PVP 2010, 118 Heft 5 v. 26.5.2010
Die Beschäftigerhaftung für den Arbeitnehmerschutz gilt auch im Falle einer vom AÜG ausgenommenen Überlassung (zB Konzernüberlassung, Überlassung innerhalb von Arbeitsgemeinschaften etc).