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Kurzböck informiert

Kurzboeck informiertPVP 2010/36PVP 2010, 118 Heft 5 v. 26.5.2010

A) Arbeitskräfteüberlassung - Beschäftigerhaftung und Arbeitnehmerschutz

Kernaussage

Die Beschäftigerhaftung für den Arbeitnehmerschutz gilt auch im Falle einer vom AÜG ausgenommenen Überlassung (zB Konzernüberlassung, Überlassung innerhalb von Arbeitsgemeinschaften etc).

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