Es gab verschiedene Rechtsansichten zur Frage, ob und in welcher Höhe bei geblockter Altersteilzeit während der Freizeitphase ein Urlaubsanspruch entsteht.
Muss der Arbeitgeber am Ende einer Altersteilzeitbeschäftigung einen Urlaubsanspruch, der in der Freizeitphase entsteht, als Urlaubsersatzleistung abgelten? Klarheit bringt nun eine Entscheidung des OGH.