A) BUAK - die Direktauszahlung
Mit 1. 4. 2010 tritt eine Änderung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) in Kraft (BGBl I 2009/70). Dadurch wird unter anderem die Direktauszahlung des Urlaubsentgelts an Beschäftigte in der Bauwirtschaft neu strukturiert. Ich habe darüber bereits ausführlich in einem Vorbericht informiert (PVP 2009/93, 287; November-Heft).