vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenzentgelt für Diensterfindungsvergütung

JudikaturPVP 2010/5PVP 2010, 13 Heft 1 v. 22.1.2010

Nachdem der Arbeitgeber Konkurs angemeldet hatte, war im konkreten Fall zu entscheiden, in welcher Höhe eine jährlich zu zahlende Diensterfindungsvergütung vom Insolvenz-Entgelt-Fonds (kurz: IEF) gesichert war.

Über den Anlassfall hinaus informieren wir praxisbezogen, wie generell Einmalzahlungen (zB Abfertigungen, etc) bei Insolvenz des Arbeitgebers durch den IEF gesichert sind.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte