Für die meisten Dienstgeber ist es mittlerweile selbstverständlich, dass zumindest einmal jährlich verpflichtend ein Lohnzettel und Beitragsgrundlagennachweis (L16) elektronisch an das Datensammelsystem der österreichischen Sozialversicherungsträger (ELDA) bzw mangels technischer Voraussetzungen in Papierform an das jeweils zuständige Betriebsstättenfinanzamt übermittelt werden. Dennoch tauchen - besonders bei Arbeitsleistungen im Ausland - immer wieder Zweifelsfragen auf, wie der Lohnzettel konkret auszufüllen und welche Lohnzettelart zu verwenden ist. Wir bieten Ihnen eine einzigartige Klärungshilfe im nachstehenden Beitrag.