Wendet der Arbeitgeber einen falschen Kollektivvertrag an, kann dies für ihn teure Folgen haben. Es drohen bspw Nachforderungen des Arbeitnehmers, weil der richtige KV höhere Mindestlöhne oder zusätzliche Zulagen regelt. Auch die in einigen KV vorgesehene Verfallsklausel kann in der Praxis von großer Bedeutung sein.
OGH 1. 4. 2009, 9 ObA 171/08z