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Welcher Kollektivvertrag gilt?

JudikaturPVP 2009/63PVP 2009, 185 Heft 7 v. 22.7.2009

Wendet der Arbeitgeber einen falschen Kollektivvertrag an, kann dies für ihn teure Folgen haben. Es drohen bspw Nachforderungen des Arbeitnehmers, weil der richtige KV höhere Mindestlöhne oder zusätzliche Zulagen regelt. Auch die in einigen KV vorgesehene Verfallsklausel kann in der Praxis von großer Bedeutung sein.

OGH 1. 4. 2009, 9 ObA 171/08z

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