Seit 2006 ist die Möglichkeit einer Vereinbarung über den Rückersatz von Ausbildungskosten gesetzlich geregelt. Mittlerweile gibt es die ersten Urteile, die sich mit der Frage befassen, ob Regelungen, die nicht dem Gesetzeswortlaut entsprechen, die Vereinbarung zur Gänze unwirksam machen oder ob nur jene Klausel unwirksam wird, die dem Gesetz widerspricht, die übrige Vereinbarung aber aufrecht bleibt.