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Dauer der Entgeltfortzahlung bei "normalem" Krankenstand nach einem Arbeitsunfall

JudikaturPVP 2009/55PVP 2009, 151 Heft 6 v. 23.6.2009

Während seiner ersten 5 Dienstjahre behält ein Angestellter bei einer Erkrankung den vollen Entgeltanspruch für die Dauer von 6 Wochen. Bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit verlängert sich diese Frist um höchstens 2 Wochen. Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitsunfall immer zu einer Verlängerung der Pflicht zur vollen Entgeltzahlung führt oder ob die zeitliche Lagerung des Arbeitsunfalls auch eine Rolle spielt.

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