Während seiner ersten 5 Dienstjahre behält ein Angestellter bei einer Erkrankung den vollen Entgeltanspruch für die Dauer von 6 Wochen. Bei einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit verlängert sich diese Frist um höchstens 2 Wochen. Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Arbeitsunfall immer zu einer Verlängerung der Pflicht zur vollen Entgeltzahlung führt oder ob die zeitliche Lagerung des Arbeitsunfalls auch eine Rolle spielt.