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Einführung eines variablen Gehaltssystems nur mit Zustimmung des Betriebsrates?

JudikaturPVP 2009/13PVP 2009, 33 Heft 2 v. 23.2.2009

Will der Arbeitgeber ein leistungsbezogenes Entgelt einführen, muss er zuvor die Zustimmung des Betriebsrates einholen. Aber was versteht der Gesetzgeber unter einem "leistungsbezogenen Entgelt"? Wann der Arbeitgeber vor Einführung variabler Gehaltsbestandteile mit dem Betriebsrat verhandeln muss und wann nicht, war Gegenstand der folgenden Entscheidung.

OGH 8. 10. 2008, 9 ObA 144/07b

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