Vertreter können pauschalierte Werbungskosten in Form der "Vertreterpauschale" geltend machen. Diese steht neben den vom Arbeitgeber ausbezahlten Tages- und Nächtigungsgeldern und neben Kilometergeldern zu. Deshalb treten immer wieder Außendienstmitarbeiter an den Arbeitgeber heran, dieser möge bestätigen, dass der Mitarbeiter im Außendienst eine Tätigkeit ausübt, die ihn berechtigt, im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung die Vertreterpauschale geltend zu machen. Doch nicht jeder Mitarbeiter im Außendienst ist auch ein Vertreter. Wann steht einem Mitarbeiter also die Vertreterpauschale zu? Was darf der Arbeitgeber bestätigen? Kann auch ein Sales Manager in den Genuss der Vertreterpauschale bekommen?