Ob ein Werbeentgelt, das der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern gewährt, wenn diese ihm Flächen auf ihren privaten Pkw als Werbeflächen zur Verfügung stellen, einen lohnwerten Vorteil aus dem Arbeitsverhältnis darstellt, beschäftigte den UFS in der folgenden Entscheidung.