vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Krankenversicherungsbeitrag bei verkürzter Lehrzeit

JudikaturPVP 2009/96PVP 2009, 297 Heft 11 v. 24.11.2009

In der Praxis existierten unterschiedliche Ansichten, wie die Regelung, wonach im 1. und 2. Lehrjahr keine Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge) - weder Arbeitgeber- noch Lehrlingsanteile - anfallen (§ 57a ASVG), auszulegen ist bei einer verkürzten Lehrzeit. Der VwGH sprach ein Machtwort.

VwGH 9. 9. 2009, 2007/08/0328

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!