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Entlassung nach 6 Tagen noch rechtzeitig?

JudikaturPVP 2009/86PVP 2009, 264 Heft 10 v. 23.10.2009

Damit eine Entlassung in der Praxis auch "hält", muss sie der Arbeitgeber unverzüglich aussprechen. Zögert der Arbeitgeber mit dem Ausspruch der Entlassung zu lange - obwohl er weiß, dass ein Entlassungsgrund vorliegt -, verliert er sein Entlassungsrecht. Aber wie viel Zeit bleibt ihm? Ist eine nach 6 Tagen ausgesprochene Entlassung zu spät? Was tun bei unklaren Sachverhalten?

OGH 25. 11. 2008, 9 ObA 161/08d und OGH 24. 2. 2009, 9 ObA 140/08s

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