Damit eine Entlassung in der Praxis auch "hält", muss sie der Arbeitgeber unverzüglich aussprechen. Zögert der Arbeitgeber mit dem Ausspruch der Entlassung zu lange - obwohl er weiß, dass ein Entlassungsgrund vorliegt -, verliert er sein Entlassungsrecht. Aber wie viel Zeit bleibt ihm? Ist eine nach 6 Tagen ausgesprochene Entlassung zu spät? Was tun bei unklaren Sachverhalten?
OGH 25. 11. 2008, 9 ObA 161/08d und OGH 24. 2. 2009, 9 ObA 140/08s