Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, kann der Arbeitgeber idR auf die Einhaltung einer Konkurrenzklausel bestehen, wenn eine solche wirksam vereinbart wurde. Ob dies auch der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beendet, weil er vom Arbeitgeber gemobbt wurde, hatte der OGH zu klären.
OGH 15. 1. 2008, 10 Ob 37/07z