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Einhaltung der Konkurrenzklausel bei Mobbing?

JudikaturPVP 2008/72PVP 2008, 221 Heft 8 v. 22.8.2008

Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis, kann der Arbeitgeber idR auf die Einhaltung einer Konkurrenzklausel bestehen, wenn eine solche wirksam vereinbart wurde. Ob dies auch der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis beendet, weil er vom Arbeitgeber gemobbt wurde, hatte der OGH zu klären.

OGH 15. 1. 2008, 10 Ob 37/07z

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