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Ein Arbeitgeber, zwei Verträge?

JudikaturPVP 2008/71PVP 2008, 217 Heft 8 v. 22.8.2008

Der Arbeitgeber wollte Lohnnebenkosten sparen. Er schloss mit den Arbeitnehmern je 2 parallele Verträge ab, und zwar einen echten sowie einen freien Arbeitsvertrag bzw Werkvertrag. Der VwGH erteilte dieser Gestaltungsform erneut eine klare Absage.

VwGH 2. 4. 2008, 2005/08/0132

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