Sommerzeit ist Urlaubszeit! Damit haben auch Fragen rund um Urlaubsanspruch und Urlaubsverbrauch Hochsaison. Der folgende Beitrag will anhand aktueller Rechtsprechung einige dieser Fragen klären.
1. Kann der Arbeitgeber einseitig den Urlaubsverbrauch anordnen?
Diese Frage ist mit einem klaren NEIN zu beantworten.