Kann ein Arbeiter seine Arbeit ohne Schaden für seine Gesundheit nicht weiter fortsetzen, hat er die Möglichkeit, vorzeitig auszutreten oder das Dienstverhältnis aufzukündigen, ohne seinen Anspruch auf eine Abfertigung "Alt" zu verlieren. Ob der Arbeitnehmer seinen Abfertigungsanspruch auch behält, wenn er kündigt, ohne dass der Arbeitgeber über die Gesundheitsgefährdung informiert wurde und daher keine Möglichkeit hatte, dem Arbeitnehmer einen Ersatzarbeitsplatz anzubieten, hatte der OGH zu entscheiden