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Auflösung des Lehrverhältnisses per SMS?

JudikaturPVP 2008/49PVP 2008, 148 Heft 6 v. 23.6.2008

Jegliche Auflösung von Lehrverhältnissen darf nur schriftlich erfolgen. Ob eine SMS des Lehrherrn diesem Gebot der Schriftlichkeit entspricht, wurde vom OGH im folgenden Urteil endgültig geklärt.

OGH 7. 2. 2008, 9 ObA 96/07v (in Bestätigung des Urteils des OLG Wien 25. 4. 2007, 7 Ra 31/07s, siehe auch PVP 2007/57, 182; Juni)

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