Immer wieder beschäftigen freie Dienstverhältnisse die Gerichte. Obwohl in den vergangenen Jahren bereits unzählige Entscheidungen ergangen sind, ist die Beurteilung eines Vertragsverhältnisses in der Praxis nicht immer einfach. So hat der VwGH erstmals festgestellt, nach welchen Merkmalen Betriebsmittel eines freien Dienstnehmers als „wesentlich“ zu beurteilen sind. Auch die Abgrenzung eines echten von einem freien Dienstverhältnis sorgt immer für wieder für Unklarheiten. Im Folgenden soll ein Überblick über die von der Rechtsprechung entwickelten und in der Praxis relevanten Abgrenzungskriterien gegeben werden.