Strittige Fragen rund um das Pendlerpauschale hat der Unabhängige Finanzsenat (UFS) sehr oft zu entscheiden. Einige seiner Entscheidungen stehen im Widerspruch zu den Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien. So bspw die Frage, wann Unzumutbarkeit bezüglich der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorliegt. Der UFS bleibt bei seiner abweichenden Linie, wie das erste der folgenden 4 Pendlerpauschale-Urteile zeigt.