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Vereinbarung von Kündigungsterminen zum 15. eines Monats nur für den Arbeitgeber

JudikaturPVP 2008/24PVP 2008, 69 Heft 3 v. 21.3.2008

Im konkreten Fall wurde im Arbeitsvertrag vereinbart, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu jedem 15. und Letzten eines Monats, die Arbeitnehmerin hingegen nur zum jeweils Monatsletzten beenden kann. Durch diese Vereinbarung fühlte sich die Arbeitnehmerin benachteiligt. Nachdem sie zum 15. eines Monats gekündigt wurde, begehrte sie Kündigungsentschädigung bis zum Monatsletzten.

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