Muss der Arbeitgeber seine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, wenn der Arbeitnehmer mit dem Firmenfahrzeug einen Unfall mit Sachschaden am Fahrzeug zu verantworten hat? Kommt das DHG auch dann zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer von der notwendigen Fahrtroute abgewichen ist, um einen privaten Weg zu erledigen? Diese zwei Fragen hatte der OGH zu beantworten.
OGH 8. 8. 2007, 9 ObA 90/07m