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Einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses während des Krankenstandes

JudikaturPVP 2008/23PVP 2008, 67 Heft 3 v. 21.3.2008

Wird das Arbeitsverhältnis während des Krankenstandes einvernehmlich aufgelöst, endet der Entgeltanspruch gemäß § 5 EFZG mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Die Gebietskrankenkasse sah in der einvernehmlichen Auflösung eine missbräuchliche Gestaltung und schrieb mit Bescheid SV-Beiträge bis zum Ende des Krankenstandes vor.

VwGH 23. 1. 2008, 2006/08/0325

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