Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitnehmer Produkten ihres Arbeitgebers nicht widerstehen können und die eine oder andere vom Arbeitgeber erzeugte oder verkaufte Ware mit nach Hause nehmen. Dabei kann ein solcher Diebstahl teuer werden: Dem Arbeitnehmer droht in einem solchen Fall die Entlassung. Dabei spielt der Wert der gestohlenen Ware kaum eine Rolle.
ASG Wien 24. 10. 2007, 28 Cga 34/07k