Die meisten Kollektivverträge (KV) sehen Verfallsfristen für Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis vor. Ob eine kollektivvertragliche Verfallsfrist auch für Ansprüche gilt, die der Arbeitgeber in der Lohnabrechnung ausgewiesen hat, hatte der OGH zu beurteilen.
OGH 30. 8. 2007, 8 ObA 34/07v