vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Macht sich der Arbeitnehmer schadenersatzpflichtig, wenn er seine Behinderung verschweigt?

JudikaturPVP 2008/5PVP 2008, 11 Heft 1 v. 24.1.2008

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass der Arbeitnehmer bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses verschweigt, dass er dem Kreis der begünstigten Behinderten angehört. Der Arbeitnehmer erhofft sich bessere Einstellungschancen, dem Arbeitgeber entgehen jedoch Förderungen und steuerliche Begünstigungen. Ob er vom Arbeitnehmer dafür Schadenersatz verlangen kann, hatte der OGH jüngst zu entscheiden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!