Wir haben uns in den letzten beiden Heften mit Zeitguthaben aus der Sicht der Personalverrechnung beschäftigt. Was ist im Jahresabschluss zu tun, wenn zum Bilanzstichtag noch nicht abgegoltene Überstunden, Mehrstunden oder Gleitzeitguthaben bestehen? Nicht zuletzt deshalb, weil in der bestehenden PV-Fachliteratur keine umfassende Auskunft zu diesem Thema gegeben wird, stellen wir praxisbezogen in diesem und im nächsten Heft dar, worauf bei der Berechnung der Rückstellung für Gleitzeitguthaben zu achten ist.