Nach Ansicht der Finanz (= Rz 648 der LStR 2002) stellen die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung durch den Arbeitgeber zu übernehmenden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung einen lohnwerten Vorteil dar, der die Bemessungsgrundlage für DB, DZ und Kommunalsteuer erhöht. Das sieht der UFS allerdings anders, wie das nachfolgende Urteil zeigt.