Die Sonntagsruhe ist in den meisten Branchen nach wie vor eine „heilige Kuh“ und die Sonntagsarbeit daher laut Gesetz die Ausnahme von der Regel. Dennoch können sich auch unabhängig von der Branche betriebliche Sondersituationen ergeben, in denen akuter Bedarf nach Sonntagsarbeit besteht. Welche rechtlichen Grenzen dabei zu beachten sind und welche Folgefragen sich bei Sonntagsarbeit stellen können, zeigt der nachfolgende Praxisfall.