Bisher hatten die Gerichte den Ruf, in Fragen zur Elternteilzeit sehr arbeitnehmerfreundlich zu entscheiden. Nun hatte das ASG Wien wieder einmal eine Abwägung zwischen den Interessen einer Arbeitnehmerin, die Elternteilzeit in Anspruch nehmen wollte, und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers vorzunehmen. Zur großen Überraschung entschied das Gericht zugunsten des Arbeitgebers.
ASG Wien 15. 6. 2007, 14 Cga 18/07d