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Abfertigungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen

JudikaturPVP 2007/32PVP 2007, 98 Heft 4 v. 20.4.2007

Gemäß § 82a GewO sowie § 26 Z 1 AngG kann ein Arbeitnehmer ohne Einhaltung der Kündigungsfrist sein Arbeitsverhältnis beenden, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ohne Schaden für seine Gesundheit nicht möglich ist. Unter welchen Voraussetzungen dem Arbeitnehmer ein Anspruch auf eine Abfertigung „alt“ gebührt, wenn er das Recht auf einen vorzeitigen Austritt wegen Gesundheitsgefährdung nicht in Anspruch nimmt, sondern das Arbeitsverhältnis selbst kündigt, wird im folgenden Beitrag anhand der jüngsten Rechtsprechung des OGH dargestellt.

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